PM der SPD-Ratsfraktion Juli 2026: Weniger Baukosten und eine pragmatische Umsetzung – das sind die Ziele eines Änderungsantrags der SPD zur neuen Stellplatzsatzung. „2022 wurde die Satzung eingeführt, in diesem Jahr gab es die erste Evaluation und jetzt einen Neubeschluss. Mit einigen Ergänzungen haben wir die überarbeitete Satzung verabschiedet, wünschen uns aber weiterhin eine engmaschige Überwachung“, sagt Simone Gottschlich, planungspolitische Sprecherin der SPD im Rat.

Der Rat der Stadt Bochum hat die neue, angepasste Stellplatzsatzung in seiner Sitzung am 16. Juli beschlossen. „Uns war im Vorfeld der Dialog mit der Bauwirtschaft sehr wichtig. Im regelmäßigen und konstruktiven Austausch konnten wir viele Anregungen mitnehmen, um die alte Fassung zu verbessern. Ich bin froh, dass viele Ideen in die aktuelle Satzung eingeflossen sind“, sagt Simone Gottschlich. „Unter anderem wurde der Neigungswinkel von Fahrradrampen angepasst, was eine viel kompaktere und ressourcenschonendere Bauweise zulässt. Zudem wurde die Anzahl der vorgeschriebenen Fahrradstellplätze etwas reduziert. Der Ausbau von Fahrradstellplätzen ist nach wie vor sinnvoll, der Umfang sollte sich aber nach der Realität richten. Viele angelegte Plätze in und an Gebäuden wurden nicht genutzt“, erklärt Simone Gottschlich.
Wichtige Änderung
Beschlossen hat der Rat die Stellplatzsatzung mit einem wichtigen Änderungswunsch der SPD: „Die Stadt soll eine mögliche Doppelnutzung, besonders von Kfz-Stellplätzen, in einem Modellversuch prüfen und evaluieren. Uns geht es um Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung, etwa Einzelhandel und Büroflächen auf der einen Seite und Wohnraum auf der anderen Seite. Warum sollten nicht Bewohnerinnen und Bewohner abends die Stellplätze nutzen, die tagsüber durch Gewerbe genutzt werden? So könnte man die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze verringern. Das spart Fläche und Baukosten“, erklärt Simone Gottschlich und ergänzt: „Das gleiche Prinzip sollte mit externen Flächen getestet werden, also etwa von an Wohnraum grenzenden Gewerbebetrieben oder vergleichbaren Nutzungen. Es kann sein, dass sich die Ideen am Ende des Tages als nicht sinnvoll erweisen, aber wir sollten sie zumindest einmal in der Praxis testen.“
Das ist die Stellplatzsatzung
Die Stellplatzsatzung der Stadt Bochum legt fest, wie viele Kfz- und Fahrradstellplätze bei Neubauten oder aufwendigen Umbauten vorzuhalten sind – dies in Abhängigkeit von der Anbindung an Bus und Bahn, aber auch beispielsweise von alternativen Mobilitätsangeboten. Ziel ist unter anderem eine effizientere Nutzung von Flächen.

